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Bauträger-Gewährleistung

Sie haben innerhalb der letzten 5 Jahre eine Neubau-Eigentumswohnung erworben?

Dazu beglückwünschen wir Sie!

Aber kennen Sie und die übrigen Eigentümer auch Ihre Rechte, sofern innerhalb der ersten 5 Jahre Mängel am Bau bestehen sollten?

Wer hier gut informiert und beraten ist, kann viel Geld sparen!
Natürlich sind viele Bauträger daran interessiert, ihre Kosten nach Fertigstellung eines Bauwerks möglichst gering zu halten.

Daher ist es für Eigentümergemeinschaften unbedingt erforderlich, hier einen neutralen und fachlich kompetenten Berater auf ihrer Seite zu haben, der dafür sorgt, dass Ihre Rechte konsequent durchgesetzt werden. Andernfalls drohen folgenschwere und insbesondere kostenintensive Konsequenzen. Denn nach Ablauf der Gewährleitungsfrist ist grundsätzlich die Gemeinschaft der Eigentümer selbst für Instandsetzungen und die damit einhergehenden Kosten verantwortlich.

Wir, die Ziser Hausverwaltung GmbH, sind Experten auf diesem Gebiet. Das haben wir bereits in zahlreichen Objekten unter Beweis gestellt.

Gerne stellen wir für Sie einen Kontakt zu Eigentümergemeinschaften her, welche in dieser wichtigen Phase von uns vertreten wurden.

Unsere Fachkompetenz in diesem Bereich folgt einerseits aus unserer eigenen hohen Qualifikation (im Hause Ziser vertreten: Jurist, Rechtsbeistand, Betriebswirtin, Versicherungskauffrau, Bankkaufmann, Steuerfachangestellte,…), welche wir konsequent durch Schulungen ausbauen und aktualisieren. Zudem verfügen wir über ein eingespieltes Team externer Berater, wie z. B. Bausachverständige und Fachanwälte.

Um zu klären, wie es um die Wahrnehmung Ihrer Rechte steht, haben wir hier einige Fragen aufgelistet, welche Ihnen helfen können, Ihre aktuelle Situation zu beurteilen:

  • Wurden Sie durch Ihren Hausverwalter auf Ihre Rechte im Bereich der Bauträgermängelgewährleitung hingewiesen?
  • Hat Ihnen Ihr Hausverwalter das Vorgehen zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche detailliert erklärt und einen Ablaufplan vorgelegt?
  • Wurde Ihr Hausverwalter vom Bauträger eingesetzt?
  • Gab es bereits eine gutachterliche Stellungnahme eines Bausachverständigen?
  • Sind in der Eigentümergemeinschaft Anwälte, Architekten, etc. vertreten?


Sofern Sie Fragen zu diesem Themenkomplex haben, freuen wir uns über eine Nachricht von Ihnen. Unser Geschäftsführer Herr Nico Eltermann (Jurist und Immobilienwirt) berät Sie gerne.

PS: Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber aus gutem Grund die Erstbestellung einer Hausverwaltung, welche auch durch den Bauträger erfolgen kann, auf 3 Jahre begrenzt hat.
Auch wenn Sie Fragen zum Verwalterwechsel haben, beraten wir Sie gerne. 

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